Ferienhäuser online buchen, Reise Buchung Ferienhaus, Ferienhausfinder, Ferienhaus-Vermittler Angebote, Ferienhäuser anmieten weltweit, Ferienhausvermieter Preise, Anbieter Ferienvillen, Ferienwohnungen Ferienbungalows, Ferienvilla Luxushaus Urlaub, Ferienhausangebote finden, günstige Ferienhausmiete, Ferienhausbuchung einfach, Ferienhausreise Preisvergleich, Ferienhäuschen Miete, Ferienunterkunft Haus Vermieter, Ferien-Haus-Preise

Impressum:   Ferienhaus-Reisen.net 

 

 
Lt. (TDG) Teledienstegesetz:

§ 6 Allgemeine Informationspflichten

 

Rechtlicher Hinweis

Wichtiger Hinweis zu allen Links auf dieser Homepage:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

 

"Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den Inhalten aller Links auf dieser Homepage"



und machen uns deren Inhalte nicht zu eigen. Den Inhalt des jeweiligen Links hat deren Inhaber allein zu verantworten.

 

 
Einzelunternehmen
Einzelhandel/Dienstleistung/Internetservice
Firma Natalia Schäfer
 
 
Postanschrift:
Natalia Schäfer
13088 Berlin
Berliner Allee 22
 

Tel.: +49 30 98296959

Fax: +49 1212 247574
UstId: 35/506/63643
 
  Zuständig für Seitenpflege und Aktualisierung:
Webagentur: designer24.net

IndividualRS_Hammer_728x90

 Abmahnung:
 
 Der Anspruch auf eine wettbewerbsrechtliche Unterlassung kann gemäß § 13 Abs. 5 UWG gegen den Seitenbetreiber nicht geltend gemacht werden, wenn die Geltendmachung missbräuchlich ist. Insbesondere ist dies gemäß § 13 Abs. 5 UWG der Fall, wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Es wird daher darauf hingewiesen, dass bei einer rechtsmißbräuchlichen Abmahnung des Seitenbetreibers ein Anwaltsbüro eingeschaltet wird und die hierbei entstehenden Kosten als Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz geltend gemacht werden. Zudem wird gegebenenfalls eine Gegenabmahnung oder Feststellungsklage veranlasst, um das Nichtbestehen des Unterlassungsanspruchs festzustellen.